§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Preise und Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
2. Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zudem behalten wir uns die Geltendmachung einer Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB vor.
§ 3 Eigentumsvorbehalt (Erweitert & Verlängert)
1. Einfacher Vorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag unser Eigentum.
2. Erweiterter Vorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der Verkaufssache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
3. Verlängerter Vorbehalt: Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
4. Verarbeitung: Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Bei Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
1. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 6 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
1. Erfüllungsort: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Rechtswahl: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).